24.12.2009 09:50 Uhr, Quelle: golem
Verkehrsdaten müssen für Rechteinhaber gespeichert werden
Internetprovider können durch eine gerichtliche Anordnung dazu gezwungen werden, bei Urheberrechtsverletzungen die Verkehrsdaten von Kunden zu speichern, um sie gegebenenfalls an Rechteinhaber herauszugeben. (Urheberrecht, Tauschbörse)
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