In einem neuerlichen Gerichtsurteil vom November, das nunmehr einsehbar ist, stimmte das Verwaltungsgericht Braunschweig der Klage einer Diplomübersetzerin zu, die gegen die Gebührenpflicht ihres nicht-privat genutzten PCs anstritt. In der Urteilsbegründung gingen die Richter sogar noch über die Grenzen der vorliegenden Situation hinaus.