Das Landgericht Düsseldorf hat einen Vater für online begangene Urheberrechtsverletzungen seiner volljährigen Tochter als Mitstörer in Haftung genommen. Das Gericht sieht den Vater in der Pflicht, "Sicherungs- und/oder Erziehungsmaßnahmen" zu ergreifen. (Tauschbörse)