Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) will, dass die USK künftig auch für Onlinespiele und sonstige digital vertriebene Entertainmentprodukte zuständig ist. Anlass für die Forderung: Teile der gesetzlichen Jugendschutzregeln werden demnächst überarbeitet. (Jugendschutz, Browserspiel)