Das Bundesverfassungsgericht hört die Gegner und Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, gegen die rund 34.000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sieht die Vorratsdatenspeicherung im Zusammenhang dem Großen Lauschangriff und der Onlinedurchsuchung. Beide Gesetze hatte das Gericht in erster Fassung für mit dem Grundgesetz unvereinbar befunden. (Vorratsdatenspeicherung)