Die Bundesregierung hat zu ihrer Beteiligung an den Verhandlungen über das Urheberrechtsschutz-Abkommen ACTA Stellung genommen. Verfassungsrechtliche Bedenken sieht sie demnach nicht. ACTA wird derzeit (Weiter lesen)Verwandter InhaltAnti-Botnet-Projekt: Keine Sanktionen für KundenAnwältin Günther ist mit Abmahnung gescheitertStudie: Kaum Bereitschaft für Paid-Content-Inhalte