Der Rechteverwerter IPCom hat sich in einem Streit um die Lizenzierung von UMTS-Nutzungsrechten mit der EU-Kommission geeinigt. Das Unternehmen erklärte sich bereit, die Patente künftig nach dem Frand-Grundsatz zu vergeben. "Frand" steht für "fair, reasonable and non-discriminatory", also "gerechte, vernünftige und nicht diskriminierende" Bedingungen.