Der Bundesgerichtshof hat dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände in einem Streit um Widerrufsklauseln teilweise recht gegeben und damit wieder einmal die Verbraucherrechte gestärkt. Die Verbraucherschützer hatten gegen einen eBay-Händler geklagt, der Heimtextilien, Kinder- und Babybekleidung sowie Babyausstattungen verkauft. (Verbraucherschutz)