Das VDSL-Netz der Deutschen Telekom darf nicht von der Regulierung ausgenommen werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) und fügte dem Konzern und der Bundesregierung damit eine Niederlage zu. (Weiter lesen)Verwandter InhaltDänemark: Kopierschutz-Knacker geht zur PolizeiKartellamt nimmt Ermittlungen gegen Telekom aufIT-Nachwuchs hat eine gute berufliche Zukunft