Das EU-Parlament hat den letzten Teil des umstrittenen Telekompakets zugestimmt, der auch neue Vorschriften für Rechtsverstöße im Internet vorsieht. Demnach darf zukünftig der Internetzugangs eines Nutzers eingeschränkt werden, wenn dies "im Rahmen einer demokratischen Gesellschaft angemessen, verhältnismäßig und notwendig" ist. Dies dürfe nur nach einem vorherigen, fairen und unparteiischen Verfahren erfolgen, bei dem der Grundsatz der