Das Telekommunikationsunternehmen Hansenet muss die Vorratsdatenspeicherung umsetzen. Eine Beschwerde gegen ein entsprechendes Urteil wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen zurück. Eine (Weiter lesen)Verwandter InhaltUMTS-Werbung: AT&T verliert Klage gegen VerizonDeutsche Telekom kauft den Webhoster StratoNur wenige Handy-Hersteller sind kundenfreundlich