Wie Oracle heute mitgeteilt hat, will der Bundesgerichtshof laut Beschluss vom 12. November 2009 (Aktenzeichen I ZR 129/08) in einem Revisionsverfahren klären, ob der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen beziehungsweise der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte rechtswidrig ist oder nicht. Ausgelöst wurde der Beschluss durch einen Revisionsantrag zu einem Verfahren zwischen Oracle und Usedsoft vor dem Oberlandesgericht München.