Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag der Deutschen Telekom abgelehnt, mit dem sich das Unternehmen gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung von Schaltverteilern (Weiter lesen)Verwandter InhaltAsus will Notebook-Sparte von Toshiba kaufenCDU NRW will Onlinedurchsuchung auf LandesebeneLothar Matthäus wird Werbeträger für Microsoft