Das Verwaltungsgericht Köln hat einen gerichtlichen Eilantrag der Deutschen Telekom AG (DTAG) abgelehnt, mit dem sich das Unternehmen gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung sogenannter Schaltverteiler gewandt hatte. "Wir haben jetzt hinreichende Klarheit und Sicherheit für alle investitionsbereiten Wettbewerber, die sogenannte weiße Flecken über einen Schaltverteiler erschließen wollen", sagt Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur.