Im Streit um die Errichtung von Schaltverteilern hat die Telekom vor dem Verwaltungsgericht Köln verloren. Das Gericht lehnte einen Eilantrag der Telekom ab, mit dem sich das Unternehmen gegen die von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung der Schaltverteiler gewandt hatte. (DSL)