Sieg für Apple, Niederlage für Psystar: Beide Firmen hatten eine Beschleunigung des laufenden Verfahrens beantragt. Zumindest in zwei Punkten wurde Apple nun vom United States District Court Recht gegeben. So verstoßen Apples Lizenzbedingungen nicht gegen bestehendes Recht, außerdem verstößt Psystar mit der Installation von OS X auf den Psystar-Rechnern gegen das Urheberrecht.
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