Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat mitgeteilt, dass sie im Verfahren gegen die Schweizer Firma Internetservice AG auch in der zweiten Instanz erfolgreich geblieben ist. Das Kammergericht Berlin habe der Firma preisverschleiernde Onlineangebote erneut untersagt (Aktenzeichen 5 U 81/07).