Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Musikindustrie gegen die Zulässigkeit privater Digitalkopien aus formalen Gründen abgelehnt. In einer Pressemitteilung erklärt die dritte Kammer des Ersten Senats, dass die im Dezember 2008 eingereichte Beschwerde nicht fristgerecht erhoben wurde. Einzelne Vervielfältigungen eines Werkes zu privaten Zwecken bleiben damit erlaubt.