In einer heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wurde eine bereits 2008 eingereichte Beschwerde der Musikindustrie abgelehnt. Die Verfassungsbeschwerde, die unter anderem von den deutschen Niederlassungen von Sony, Warner, EMI und Universal eingereicht wurde, richtete sich gegen die Zulässigkeit von Privatkopien.