Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat für den 15. Dezember eine mündliche Verhandlung über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung festgelegt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte am 31. Dezember eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht. Im Februar 2008 wurde sie um mehr als 34.000 Vollmachten erweitert.