Das Bundesverfassungsgericht hat für den 15. Dezember 2009 eine Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung angesetzt, gegen die rund 34.000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingelegt haben. Mindestens bis dahin bleiben die Regelungen weiterhin in Teilen ausgesetzt. (Vorratsdatenspeicherung)