In den USA hatte ein Gericht die Frage zu klären, ob es sich bei der Nutzung von Musik als Klingelton am Handy um eine öffentliche Aufführung handelt, wenn das Mobiltelefon beispielsweise in der U-Bahn einen (Weiter lesen)Verwandter InhaltSony Ericsson: Absturz geht ungebremst weiterUK: Kino-Kette untersagt Notebooks bei BesuchernChiphersteller AMD erneut mit hohem Verlust