16.10.2009 15:20 Uhr, Quelle: golem
US-Urteil: Handy-Klingeln ist keine öffentliche Aufführung
Die Kassen klingeln nicht mit jedem Handyklingeln. Das entschied vorgestern ein Bezirksgericht in New York. Denn dem Urteil zufolge verletzen Handy-Klingeltöne nicht das ausschließliche Aufführungsrecht der Rechteinhaber. (Urheberrecht, EFF)
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