Wie die DeNIC überraschend bekannt gegeben hat, wird man ab dem 23. Oktober auch DE-Domains mit einer oder zwei Stellen uneingeschränkt zulassen. Bisher musste eine DE-Domain aus mindestens drei Stellen bestehen. Nachdem aber dem Volkswagen-Konzern in einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil die vw.de-Adresse zugesprochen wurde, will nun die DeNIC allen Mitgliedern die Registrierung von ein und zweistelligen DE-Domains gestatten. Diese