Das sogenannte „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“, kurz Zugangserschwerungsgesetz, könnte alsbald in Kraft treten. Bisher fehlt noch die Unterschrift des Bundespräsidenten Horst Köhler, da bis gestern die EU-Kommission in einem Notifizierungsverfahren hätte Einspruch erheben können.