08.10.2009 18:20 Uhr, Quelle: WinFuture.de

BKA darf keine Sperrlisten an ISPs herausgeben

Das Bundeskriminalamt (BKA) darf derzeit noch keine Sperrlisten an die Internet-Provider liefern - auch wenn diese die Verträge über die Sperrung kinderpornographischer Inhalte unterzeichnet haben. Das geht (Weiter lesen)Verwandter InhaltGroßrechner: IBM droht Kartellverfahren in den USAWeihnachtsgeschäft: Durchbruch für E-Books?BKA: Internet-Kriminelle weiten Aktivitäten aus

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