Das Bundeskriminalamt (BKA) darf derzeit noch keine Sperrlisten an die Internet-Provider liefern - auch wenn diese die Verträge über die Sperrung kinderpornographischer Inhalte unterzeichnet haben. Das geht (Weiter lesen)Verwandter InhaltGroßrechner: IBM droht Kartellverfahren in den USAWeihnachtsgeschäft: Durchbruch für E-Books?BKA: Internet-Kriminelle weiten Aktivitäten aus