Der Bundesgerichtshofs hat die Frage geklärt, wann ein Verbraucher, der zugleich selbstständiger Freiberufler ist, als Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen ist und damit die Regelungen des Verbraucherschutzes für sich in Anspruch nehmen kann. (Verbraucherschutz)