Die technische Richtlinie zur Umsetzung der Netzsperren gegen kinderpornographische Inhalte wird nicht mehr länger als Verschlusssache eingestuft. Das teilte das Bundeskriminalamt (BKA) mit. Damit reagierte (Weiter lesen)Verwandter InhalteBay streicht 40% der deutschen ArbeitsplätzePädokrimineller plante Missbrauch und Mord im ChatEU: Senkung der Roaming-Gebühren rechtmäßig