Das Bundeskriminalamt hat die Internetprovider für den 2. Oktober, fünf Tage nach der Bundestagswahl, nach Wiesbaden "eingeladen": Die Provider sollen an diesem Termin die "technische Richtlinie" zur Durchführung des Internetzensurgesetzes entgegennehmen. Dies soll gegen die Abgabe einer Geheimhaltungsverpflichtung erfolgen.