Mit dem Verkauf bekannter Markennamen an Anzeigenkunden verletzt Google keine Markenrechte. Allerdings kann der Suchmaschinenanbieter für Schäden, die aus "markenverletzenden Inhalten" der Anzeigen erwachsen, haftbar gemacht werden. Zu diesem Schluß kommt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof, Miguel Poiares Maduro, in einem am Dienstag veröffentlichten Gutachten.