22.09.2009 11:20 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Urteil: Kurzer Kontakt keine Erlaubnis zum Spammen

Ein kurzer Kontakt zwischen einem Unternehmen und einem Internet-Nutzer über einen Besuch auf der Firmen-Webseite oder einer kurzen E-Mail-Korrespondenz berechtigen nicht dazu, Werbenachrichten an den User zu (Weiter lesen)Verwandter InhaltMicrosoft wirbt Apple-Verkäufer für eigene Stores abIBM, Microsoft & Nokia sind die Top-Marken 2009Patente: Apple, eBay und viele Banken verklagt

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