22.09.2009 09:50 Uhr, Quelle: golem

Werbemails: Einmaliger E-Mail-Kontakt reicht nicht

Der einmalige E-Mail-Kontakt mit einem Unternehmen reicht nicht aus, damit dieses künftig Werbemails an die Adresse schicken darf, entschied das Amtsgericht München. Eine trotzdem übersandte Werbemail stelle eine unzumutbare Belästigung dar, deren Unterlassung verlangt werden kann. (Spam)

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