Auch Udo Vetter widmet sich im law blog T-Mobiles plötzlicher Tethering-Kehrtwende mit einem anwaltlichen Schreiben an den Netzbetreiber: "Unser Mandant hat einen iPhone-Vertrag der 1. Generation. Mit dem Softwareupdate für das iPhone unseres Mandanten haben Sie die Möglichkeit gesperrt, dieses iPhone als Datenmodem für Netbooks etc. zu verwenden (Tethering). Hierzu sind Sie