Das Amtsgericht Fürth hat jetzt mit einem Urteil festgelegt, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn der Provider die versprochene Bandbreite nicht bereitstellen kann. Auch die AGBs schützen das (Weiter lesen)Verwandter InhaltBreitband-Kluft wird nur sehr langsam geschlossenFacebook gibt leistungsfähigen "Tornado" freiPhishing geht zurück, Trojaner legen deutlich zu