Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) hat das Vorhaben des Bundesarbeitsministeriums, Datenschutzfragen im Beschäftigungsverhältnis in einem neuen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz klären zu wollen, grundsätzlich begrüßt. Nach Ansicht des Verbandes geht es jedoch in die falsche Richtung.