Sony Deutschland hat seinen Anfang des Jahres angekündigten Kampf gegen "irreführende Internetangebote" fortgesetzt und erneut eine einstweilige Verfügung erwirkt. Betroffen ist ein Händler, der in seinem Online-Shop falsche Angaben zur Garantiezeit sowie unwahre Angaben über Eigenschaften und Lieferbedingungen zu einem Fernseher der Bravia-Reihe sowie die Leistungen des Kundendienstes gemacht hatte. Laut Hersteller hat sich der Händler damit wettbewerbswidrig verhalten.