Liest der Systemadministrator fremde E-Mails, so stellt das einen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar, der zur fristlosen Kündigung führt. Das hat das Landesarbeitsgericht München entschieden. Es bestätigte ein (Weiter lesen)Verwandter InhaltElectronic Arts: Klagen von Boxer und BankräuberEcoTopTen gibt Kauftipps für PCs und DruckerT-Mobile & Orange fusionieren in Großbritannien