Verbraucherschützer haben einen juristischen Erfolg gegen Google erzielt. Zehn Klauseln aus früheren Nutzungsbedingungen sind unzulässig, urteilte das Landgericht Hamburg. "Das Urteil ist auch ein Signal an andere Internetfirmen, Daten- und Verbraucherschutz ernst zu nehmen", sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen. (Google, Verbraucherschutz)