19.08.2009 11:50 Uhr, Quelle: ZDNet Deutschland

Urteil: Versandhändler haftet bei irrtümlich falschen Preisangaben

Der Rechtsanwalt Clemens Bergfort aus Essen hat vor dem Amtsgericht Fürth gegen den Versandhändler Quelle in zwei Verfahren gewonnen (Aktenzeichen 310 C 2349/08 und 360 C 2779/08). In beiden Fällen ging es um einen mit 199,99 Euro statt 1999,99 Euro ausgezeichneten Flachbildschirm der Marke Philips. In beiden Fällen muss Quelle die Geräte zum niedrigeren Preis ausliefern. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig, das Versandhaus kann noch Berufung einlegen.

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