07.08.2009 16:05 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Urteil: Online-Versteigerung von Sex ist sittenwidrig

Die Online-Auktionsplattform Lovebuy.de ist mit dem Versuch gescheitert, die Mitgliedsgebühren eines Nutzers einzuklagen, der diese nicht - wie bei der Anmeldung gefordert - zahlen wollte. Das Amtsgericht (Weiter lesen)Verwandter InhaltUnlauterer Wettbewerb: Telekom vom BGH verurteiltMusikindustrie fordert Pirate Bay-Kaufbetrag für sichHanseNet/Alice: Hälfte der Arbeitsplätze ist bedroht

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