Die Online-Auktionsplattform Lovebuy.de ist mit dem Versuch gescheitert, die Mitgliedsgebühren eines Nutzers einzuklagen, der diese nicht - wie bei der Anmeldung gefordert - zahlen wollte. Das Amtsgericht (Weiter lesen)Verwandter InhaltUnlauterer Wettbewerb: Telekom vom BGH verurteiltMusikindustrie fordert Pirate Bay-Kaufbetrag für sichHanseNet/Alice: Hälfte der Arbeitsplätze ist bedroht