Das Arbeitsgericht Oberhausen muss sich derzeit mit der fristlosen Kündigung eines Beschäftigten befassen, der ohne ausdrückliche Genehmigung sein Handy am Arbeitsplatz aufgeladen hat. "Hierfür soll er es (Weiter lesen)Verwandter InhaltMicrosoft zeigt neues Windows Mobile 6.5 in AktionTelefonwerbung: Netzagentur bittet um MithilfeUSA: Spielekonsolen-Modder drohen 10 Jahre Haft