03.08.2009 16:20 Uhr, Quelle: golem
Urteil: PCs sind nicht unbedingt rundfunkgebührenpflichtig
PCs sind nicht in jedem Fall als "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" einzustufen und somit auch nicht immer rundfunkgebührenpflichtig, entschied die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig. (GEZ)
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