Die Polizei darf mit einer richterlichen Verfügung zur Hausdurchsuchung auch E-Mails beschlagnahmen, wenn der Beschuldigte diese nicht auf seinem PC, sondern auf dem Server des Providers lagert. Das hat das (Weiter lesen)Verwandter InhaltMassive DoS-Attacken: Ursprung offenbar geklärtOffice 2010: 32- und 64-Bit-Versionen auf einer DVDIntels Geschäfte laufen deutlich besser als erwartet