15.07.2009 12:05 Uhr, Quelle: WinFuture.de

Polizei darf E-Mails auf Servern beschlagnahmen

Die Polizei darf mit einer richterlichen Verfügung zur Hausdurchsuchung auch E-Mails beschlagnahmen, wenn der Beschuldigte diese nicht auf seinem PC, sondern auf dem Server des Providers lagert. Das hat das (Weiter lesen)Verwandter InhaltMassive DoS-Attacken: Ursprung offenbar geklärtOffice 2010: 32- und 64-Bit-Versionen auf einer DVDIntels Geschäfte laufen deutlich besser als erwartet

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