Das Landgericht Hamburg hat geurteilt, dass Zusatzgebühren beim Onlineticketkauf klar erkennbar sein müssen. Das gab die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bekannt, die die Klage gegen Stage Entertainment, einen großen Produzenten von Musicals und Shows, angestrengt hatte. (Rechtsstreitigkeiten)