Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss wegen des umstrittenen Internetzensurgesetzes anzurufen. Es kann nun aller Voraussicht nach planmäßig am 1. August in Kraft treten. Zugangsprovider wie Manitu, die die verfassungsmäßigen Grundrechte nicht übergehen wollen, können sich der Umsetzung noch sechs Monate widersetzen. Danach wird ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig.