Das kommerzielle Angebot von WLAN-Sharing verstößt laut einem jetzt veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 5. Juni 2009 (Az. 6 U 223/08) gegen das Wettbewerbsrecht (UWG). Damit folgte das OLG einer am 11. November 2008 verkündeten Entscheidung der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln (Az. 33 O 210/07).