08.07.2009 11:50 Uhr, Quelle: golem

Urteil: DSL-Sharing per WLAN verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Ein Geschäftsmodell, bei dem sich Kunden als Inhaber von Flatrate-Internetzugängen wechselseitig per WLAN einen mobilen Internetzugang zur Verfügung stellen, verstößt gegen das Verbot eines unlauteren Wettbewerbs, entschied das Oberlandesgericht Köln. (DSL, WLAN)

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