Der von der SPD zur Piratenpartei übergetretene Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat beim Bundesverfassungsgericht ein sogenanntes Organstreitverfahren nach Artikel 93 (1) Nummer 1 GG beziehungsweise § 13 Nummer 5 BVerfGG gegen das Internetzensurgesetz eingeleitet. Bei der Klage geht es nicht um die inhaltliche Prüfung des Gesetzes, sondern darum, ob der Bundestag seine Rechte oder Pflichten verletzt hat.