Ab 1. Juli 2009 verlangt Klarmobil auch von seinen Bestandskunden eine Nutzungsgebühr in Höhe von 1 Euro, wenn der Kunde weniger als 3 Euro Umsatz im Monat erzeugt. Wer erst nach dem 1. Februar 2009 Neukunde von Klarmobil wurde, muss diese Wenignutzungsgebühr bereits bezahlen.